TREMA PARKEN – Freifläche – CGN
ParkplatzCheck:
Über 125.000 zufriedene Kunden - seit Mitte 2015!
Die AGBs des Parkplatzbetreibers:
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Trema-Parken GmbH
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die PKW-Verwahrung, die Beförderung des Kunden zum Flughafen Köln-Bonn, seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände sowie für alle, im Auftrag des Kunden für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von Trema-Parken GmbH (im Folgenden Trema-Parken) schriftlich anerkannt.
2. Vertragsabschluss
Auf eine Buchungsanfrage des Kunden kommt, mit entsprechendem Zugang der Buchungsbestätigung seitens Trema-Parken, spätestens jedoch beim Einfahren des Kunden mit seinem Pkw auf das Betriebsgelände von Trema-Parken ein Vertrag über die nachgefragten und bestätigten Leistungen (Mietvertrag) zustande. Vertragspartner sind Trema-Parken und der Kunde, oder eine von Ihm beauftragte, oder eine in seinem Namen handelnde dritte Person. Mit dem Absenden des Auftrages des Reisenden an Trema-Parken erkennt er an, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Trema-Parken gelesen und verstanden zu haben und diese zu akzeptieren.Der Reisende erklärt sich mit der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er (Dritte) Trema-Parken gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten. Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unverzüglich auf Mängelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls unrichtige Angaben unverzüglich mitzuteilen.
3. Vertragsgegenstand
Trema-Parken ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die schriftlich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Vertragsgegenstand beinhaltet die Vermietung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge zu den hier genannten Bedingungen, Transfer zum Flughafen und Abholung vom Flughafen nach Ankunft.
Auf weitere Dienstleistungen von Trema-Parken besteht kein Anspruch. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. Trema-Parken übernimmt keine Obhut oder besonderen Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände.
Mit der bestätigten Reservierung erwirbt der Kunde das Recht, seinen PKW im gebuchten Zeitraum auf einem Stellplatz auf dem Betriebsgelände der Trema-Parken abzustellen (es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz) und mit einem Shuttle-Service zum Flughafen Köln/Bonn gefahren und bei Wiederankunft abgeholt zu werden.
Trema-Parken steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). Trema-Parken kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeuges eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von Trema-Parken bleiben hiervon unberührt.
Trema-Parken ist ebenfalls berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Mieters vom Betriebsgelände entfernen zu lassen, wenn zum Beispiel: Der Mietvertrag beendet und der Mieter nicht erreichbar ist, ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellt (z.B. undichter Tank u.ä.), ein eingestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wurde, das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde.
Sollte die vereinbarte/gebuchte Parkdauer aus Gründen, die weder vom Kunden noch von Trema-Parken zu vertreten sind (infolge höherer Gewalt) überschritten werden und muss dadurch einem anderen Kunden die vertraglich geschuldete Leistung vorenthalten werden, ist Trema-Parken berechtigt, das Fahrzeug zu versetzen oder abzuschleppen (hierzu zählen insbesondere das Überschreiten der Parkdauer infolge Fluglotsen-, Pilotenstreik; Ausfallen bzw. Verspätung von Flügen; Unwetter). Die Kosten für diese Maßnahmen sind vom Kunden zu tragen.
Der Vertrag endet mit der Ausfahrt.
4. Shuttle-Service
Mit dem Mietvertrag eines Stellplatzes, bietet Trema-Parken dem Kunden einen Shuttle-Service zum Flughafen Köln-Bonn und zurück bis max. 4 Personen ohne Aufpreis. Für jede weitere Person ist ein Aufpreis von EUR 5,00 zu entrichten.
Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird bis zur Menge und Gewicht, die entsprechend der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften von diesen für die kostenlose Beförderung festgesetzt sind, kostenlos befördert. Trema-Parken ist zur Beförderung von Übergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Das Sonder- und Sperrgepäck muss bei der Buchung angemeldet werden. Der Transport von Sonder- und Sperrgepäck ist kostenpflichtig und wird pauschal mit 10,- € abgerechnet.
Der Shuttle-Service richtet sich individuell auf die Abreise- und Ankunftszeiten des Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Hin- und Rückfahrt auch im Rahmen eines Sammeltransportes erfolgen können. Trema-Parken behält sich in allen Fällen vor, Sammeltransporte, die mit Wartezeiten für den einzelnen Gast verbunden sind, durchzuführen. Im Rahmen des Transfers zum Flughafen und bei Abholung können bei einer hohen Anzahl von zu befördernden Personen oder bei Verspätungen von ankommenden Flugzeugen für den Gast jedoch Wartezeiten auftreten, die von Trema-Parken nicht zu beeinflussen sind.
Der Rücktransport vom Flughafen zum Betriebsgelände der Firma Trema-Parken erfolgt nach Möglichkeit zeitnah. Der Kunde hat Trema-Parken nach seiner Landung und Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen, damit Trema-Parken ein Fahrzeug zur Abholung schicken kann.
Sollte es zu Flugverspätungen kommen, sollte die Firma Trema-Parken unverzüglich informiert werden.
Treten bei dem Kunden nach der Landung Komplikationen jeglicher Art auf und es kommt zu Verzögerungen, ist die Firma umgehend telefonisch zu informieren.
Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für verkehrsbedingte, nicht von Trema-Parken verschuldete Verzögerungen ist ausgeschlossen.
Stark alkoholisierte oder randalierende Personen sowie Personen mit auffälligem Verhalten werden von Trema-Parken aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Ein Ersatzanspruch oder ein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht in diesem Fall nicht.
Auf Wunsch stellt Trema-Parken Kindersitze und Sitzerhöhungen kostenlos zur Verfügung, wenn der Kunde dies sowie die Anzahl bei der Buchungsanfrage angibt und Trema-Parken entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt.
5. Verhalten auf dem Gelände
Auf dem Betriebsgelände der Trema-Parken gelten die Straßenverkehrsordnung nach deutschem Recht (StVO). Auf dem gesamten Gelände der Trema-Parken gilt das Tempolimit – Schritttempo.
Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der Trema-Parken, Ihrer Mitarbeiter und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Im Falle der Beschädigung des Betriebsgeländes oder seiner Einrichtungen werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt.
Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze in der Weise abgestellt werden, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. Hierbei hat der Kunde darauf zu achten, dass die Parkweise kein weiteres Fahrzeug beschädigt, oder behindert. Trema-Parken ist berechtigt, außerhalb der markierten Flächen und insbesondere auf den Verkehrsflächen geparkte Kraftfahrzeuge kostenpflichtig entfernen zu lassen.
Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeuges ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.
Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände der Trema-Parken Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Andernfalls ist Trema-Parken berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens ist nicht gestattet, ausgenommen während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum Flughafen. Auch hierbei ist den Anweisungen von Trema-Parken, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
Eine Einfahrt mit überbreiten Fahrzeugen (Fahrzeugbreite > 2 m) ohne vorherige Rücksprache mit Trema-Parken ist nicht möglich.
Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes der Trema-Parken besitzt. Auf Verlangen der Trema-Parken, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sind Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. Besteht der begründete Verdacht unzureichenden Versicherungsschutzes, ist Trema-Parken berechtigt, die Vorlage eines geeigneten Nachweises über den Versicherungsschutz zu verlangen. Werden die vorbezeichneten Dokumente insgesamt oder teilweise nicht vorgelegt, ist Trema-Parken berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen; in diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
Das Rauchen auf dem Betriebsgelände von Trema-Parken ist untersagt.
6. Bezahlung
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Angaben der Buchungsbestätigung.
Der Kunde verpflichtet sich mit der verbindlichen Buchung, den vereinbarten Preis zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen von Trema-Parken gegenüber Dritten. Nimmt der Kunde einzelne Leistungen aus dem Vertrag (z.B. Transfer), die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.
Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Einfahrt in den Parkbereich berechnet. Anreise und Rückkehrtag werden als volle Tage berechnet. Es wird nicht nach Stunden abgerechnet. Für die Flüge, die unmittelbar vor Mitternacht landen wird kein Aufpreis für einen zusätzlichen Tag berechnet, obwohl die Ankunft am Parkplatz nach 00:00 Uhr erfolgen kann. Aber für die Flüge die wegen den Vespätungen durch Fluggesellschaften statt vor Mitternacht als geplant, nach Mitternacht landen, trägt Trema-Parken keine Verantwortung und berechnet für einen zusätzlichen gebrochenen Parktag einen Aufschlag in Höhe von 5 €.
Die Buchungsbestätigung beinhaltet das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung, es sei denn, der Kunde überzieht die Buchungszeit oder wünscht zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung nicht bekannt waren.
Sollten sich plötzlich unerwartete Änderungen ergeben, muss der Kunde Trema-Parken vorher so schnell wie möglich per E-Mail oder telefonisch informieren. Nur so kann die Firma Trema-Parken einen reibungslosen Transfer garantieren. Bei Verlängerungen ab 1 Tag wird der gesamte Parkzeitraum lt. aktueller Preisliste berechnet, abzüglich der bereits geleisteten Zahlung. Das jeweilige restliche Parkentgelt ist vom Kunden bei seiner Rückreise in bar direkt bei dem Shuttle-Personal zu bezahlen.
Das Entgelt für den gebuchten Stellplatz und sonstige Leistungen wird spätestens bei Ankunft auf dem Parkplatz in bar bezahlt.
Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von Trema-Parken nicht annimmt, bleibt der vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an Trema-Parken verpflichtet.
Die vereinbarten Preise von Trema-Parken schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Trema-Parken kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises verweigern. Trema-Parken steht als Vermieter wegen seiner Forderung aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Mieters zu.
7. Rücktritt und Schadenersatz
Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt. Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Post oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an Trema-Parken eine Rücktrittpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Trema-Parken kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittpauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.
Unterlässt es der Kunde, Trema-Parken darüber zu unterrichten, dass er die Leistung nicht in Anspruch nehmen wird, ist bei Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne vorherige Unterrichtung 50% des Leistungspreises zu bezahlen.
Stornierungen einer vertraglichen Leistung können nur schriftlich (per Post oder per E-Mail) erfolgen. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt, an dem die Stornierung wirksam wird, ist der Zugang der Erklärung bei der Trema-Parken, wobei der Zugang während der Bürozeiten erfolgen muss.
Sonderangebote, bei denen bereits bei der Angebotsausschreibung darauf hingewiesen wird, dass diese nicht umgebucht und nicht erstattet werden können, sind von den oben genannten Regelungen (Stornierung) ausgenommen und können weder zeitlich umgebucht noch erstattet werden.
Umbuchungen und nachträgliche Änderungen vertraglich gebuchter Leistungen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich oder per E-Mail gemeldet werden und noch entsprechende Stellplatzkapazität besteht. Spätere Umbuchungen und/oder Änderungen können nicht berücksichtigt werden.
Bei der Umbuchung muss der aktuelle Preis berücksichtigt werden.
Gesetzliche Rücktritt- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Diese liegen vor bei höherer Gewalt, erheblicher Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien, sowie bei berechtigter Besorgnis seitens Trema-Parken, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde die Betriebssicherheit oder das Ansehen des Unternehmens gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
8. Haftung
I. Haftung von Trema-Parken
Trema-Parken haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die lediglich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Trema-Parken sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Firma Trema-Parken beruhen, soweit nicht Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder aber eine Kardinalpflicht zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages betroffen sind. Buchbare Zusatzleistungen sind hiervon ausgenommen und gehören ausdrücklich nicht zu den Kardinalpflichten des Vertrages. Jegliche darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von Trema-Parken bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen bleibt unberührt.
Bei Schäden durch Immissionen Dritter ist Trema-Parken vom Schadensersatz ebenso befreit wie bei höherer Gewalt, sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse, elementare Naturkräfte und Witterungseinflüsse auf das abgestellte Fahrzeug.
Trema-Parken haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z.B. durch andere Kunden oder sonstigen Personen, verursacht worden sind. Dies gilt auch für Entwendungen und Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalt (z.B. Autoradio, Autotelefon) und persönliche Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt (Computer, Fotoausrüstung, Sportausrüstung, Schmuck und ähnliches).
Trema-Parken übernimmt auch keine Haftung für vom Kunden bzw. Fahrer verursachte Unfälle mit Sach- und/oder Personenschäden auf dem Betriebsgelände.
Darüber hinaus übernimmt Trema-Parken keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Transfer an Gepäckstücken des Kunden auftreten.
Die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeugs sind nicht Vertragsgegenstand.
Trema-Parken ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand. Für hieraus entstehende etwaige Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus nicht erreichten Abflügen und sonstigen verpassten Terminen, übernimmt Trema-Parken keine Haftung. Ersatzansprüche sind bei einer Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen auf Grund von verspäteter Anfahrt des Kunden ebenfalls ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Anreise mit überbreiten Fahrzeugen (Fahrzeugbreite> 2m) ohne vorherige Rücksprache mit Trema-Parken.
II. Haftung des Kunden
Bei Vorliegen von Schäden ist der Mieter verpflichtet, sein Fahrzeug und einen Schaden an seinem Fahrzeug unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern), offensichtliche Schäden jedenfalls bei Rückgabe seines Fahrzeuges noch vor Verlassen des Betriebsgeländes dem Aufsichtspersonal zu melden. Ansonsten übernimmt Trema-Parken keine Haftung für Schäden die im Nachhinein beanstandet werden.
Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von Trema-Parken verbrachte Fahrzeug verursacht werden.
Sollte ein Fahrzeug wegen technischem Defekt nicht anspringen, ist es Sache des Kunden,entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet Trema-Parken nicht für anfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten (Taxi, Mietwagen, Hotel). Für technische oder mechanische Defekte (z.B.Reifen, Kupplung,Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen. Eine anfällige Reparatur ist Sache des Kunden. Fahrzeuge, die wegen leeren oder schwachen Batterien nicht mehr anspringen, werden von der Trema-Parken überbrückt, ohne Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit. Ein nachträglicher Batteriewechsel ist ausgeschlossen und wird abgelehnt.
Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (ausgenommen durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist Trema-Parken berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden beseitigen zu lassen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragten Dritten auf das Betriebsgelände von Trema-Parken eingebrachten Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion, Brand, Kühlwasserverlust etc.). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren.
Im Falle der Beschädigung werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt.
Der Kunde hat sein Fahrzeug innerhalb der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. Soweit dem Kunden ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen Einstellplatz zu parken. Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmung, so ist Trema-Parken berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden zum zugewiesenen Einstellplatz zu verbringen bzw. notfalls auf Kosten des Kunden abschleppen zu lassen, insbesondere bei behinderndem Abstellen des Fahrzeuges.
9. Datenschutz
Die zur Verfügung gestellten Daten werden von Trema-Parken gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von Trema-Parken im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen oder einseitige Änderungen oder Ergänzungen von einer der Vertragsparteien sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Troisdorf.
Falls sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages dem geltenden Recht zu Folge als ungültig herausstellen sollten, wird die ungültige Bestimmung durch eine gültige, gesetzeskonforme Bestimmung derart ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Köln.
Organisatorische Daten
Viele unserer Partner benötigen diese Angaben um Ihre Transfers zu organisieren. So ist z.B. auch die Flugnummer wichtig, damit der Transfer sich bei einer eventuellen verspäteten Ankunft Ihres Fliegers rechtzeitig darauf einstellen kann.Die Datenschutzerklärung von ParkplatzCheck.com:
Datenschutzerklärung
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:
Ihre Betroffenenrechte
Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:
- Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,
- Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,
- Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,
- Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen,
- Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und
- Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.
Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Zwecke der Datenverarbeitung durch die verantwortliche Stelle und Dritte
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
- Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
- die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,
- die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,
die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.
Erfassung allgemeiner Informationen beim Besuch unserer Website
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Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier.
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Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ParkplatzCheck.com, Foners 12, 07640 Ses Salines, Tel.: +821 3498122, Fax: +821 3498123, E-Mail: widerruf2018@parkplatzcheck.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite https://www.parkplatzcheck.com/impressum/ elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An
ParkplatzCheck.com
Foners 12
07640 Ses Salines
Fax: +49 821 3498123
E-Mail: widerruf2018@parkplatzcheck.com
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
___________
(*) Unzutreffendes streichen.
Die AGBs von ParkplatzCheck.com:
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der ParkplatzCheck.com, Ses Salines, nachfolgend ParkplatzCheck genannt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. b) Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. c) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch ParkplatzCheck ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung
a) Die von ParkplatzCheck angebotenen Dienste werden unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. ParkplatzCheck bietet unter ParkplatzCheck.com die Möglichkeit für bestimmte Flughafenparkplätze, Hotels & Flughafentransfers Buchungen von Endkunden vorzunehmen. Vorraussetzung hierfür ist, dass die Buchungsanfrage vom Partnerunternehmen bestätigt wurde. b) ParkplatzCheck übernimmt keine Haftung für ein eventuell nicht zustande gekommenen Buchungen oder Schäden an Fahrzeugen. Nach Eingang unserer Buchungsbestätigungen per Email bei Ihnen ist das jeweilige Partnerunternehmen Ihr Ansprechpartner.
§ 3 Altersbeschränkung, Anmeldung und Passwort
a) Die Nutzung der Dienste von ParkplatzCheck ist nur Erwachsenen (über 18 Jahre) gestattet. b) Der Kunde verpflichtet sich, stets wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu seiner Person zu machen, und diese Daten gegebenenfalls zu aktualisieren. Falls eine der Angaben, die der Besucher gemacht hat, überholt, unvollständig, unwahr, oder ungenau sein sollte oder falls für Parkplatzcheck Veranlassung für eine solche Vermutung bestehen sollte, ist sie berechtigt, den Zugang vorübergehend oder auf Dauer zu sperren oder zu löschen. c) Der Kunde gibt sich selbst bei der Anmeldung zur Identifikation einen Besuchernamen und ein Passwort (falls er sich registrieren möchte). Sowohl Besuchername als auch Passwort muss vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt und darf nicht gemeinsam notiert werden.
§ 4 Preise & Zahlung
a) Die Buchungsendpreise werden vollständig bei der Buchung angezeigt. Inklusive Transfer - es kommen keine weitere Kosten dazu.
b) Der berechnete Gesamtpreis der Buchung ist an das jeweilige Parkplatz-Unternehmen zu bezahlen, per Barzahlung vor Ort, SEPA oder Kreditkarte.
Bei Kreditkartenzahlung wird die Firma STRIPE.com als Zahlungsabwickler zwischengeschalten. Die Zahlungen werden direkt auf das Stripe-Konto vom Parkplatz-Betreiber bezahlt. Somit bezahlen Sie per Vorkasse über unsere Seite nicht an ParkplatzCheck.com, sondern direkt an den jeweiligen Parkplatz.
Bei Stornierungen können wir über eine Schnittstelle bei fast allen Partner-Unternehmen direkt eine Rückzahlung automatisch von deren Stripe-Konto einleiten.
Bei folgenden Partner-Unternehmen ist das derzeit noch nicht möglich: AirportparkingEitting / München und AirportParking XXL Parkhaus / Frankfurt.
Diese beiden Partner-Unternehmen bekommen eine automatisierte Email-Aufforderung - Ihnen sofort die Parkgebühr zurück zu erstatten. Im Streitfall müssen Sie selbst mit dem jeweiligen Unternehmen in Kontakt treten und Ihr Geld einfordern. Natürlich leiten wir Ihre Mails auch gerne an die jeweilige Ansprechpartnerin im Partner-Unternehmen weiter.
§ 5 Datenerhebung und Speicherung
a) Über ParkplatzCheck werden die zur Erbringung und Abrechnung von Leistungen erforderlichen Daten der Kunden erhoben und verarbeitet und an das jeweilige Partnerunternehmen weitergleitet. Hierbei handelt es sich um Bestandsdaten und Abrechnungsdaten. Im Einzelfall erlaubt sich ParkplatzCheck auch mit personenbezogenen Daten Werbung für eigene Dienstleistungen zu betreiben. Eine Weitergabe erfolgt nicht.
§ 6 Haftungsbeschränkungen
a) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von ParkplatzCheck auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet ParkplatzCheck bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Insbesondere haftet ParkplatzCheck nicht für Serverausfälle oder andere Ausfälle oder der Verbindungen zu den Partnerunternehmen. b) Ansonsten haftet ParkplatzCheck für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. c) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
Schäden die durch den Parkplatz-Betreiber, sowie durch den Valet-Betreiber verursacht wurden, können nicht von ParkplatzCheck.com übernommen werden. Hierzu zählen zum Beispiel: Ein verpasster Flieger, oder Schäden am Fahrzeug. Alle Schäden die der Park-/Valet-Service verursacht hat, müssen direkt mit dem Unternehmen/Inhaber geklärt werden. Wir stellen Ihnen hierzu lediglich alle Kontakt-Daten zur Verfügung und dienen auch nicht als Ansprechpartner und Vermittler zwischen Ihnen und dem Parkservice.
§ 7 Änderungen dieser AGB
ParkplatzCheck behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB wird der Besucher jeweils gesondert hingewiesen. Die geänderten bzw. ergänzten AGB finden erst Anwendung, wenn der Kunde die Dienste von ParkplatzCheck nach Erhalt des Hinweises erneut nutzt.
§ 8 Schadenersatz, Kündigung
Bei Verstößen gegen diese Bedingungen ist ParkplatzCheck berechtigt, den Kunden ohne vorherige Ankündigung in Haftung zu nehmen und von der weiteren Nutzung auszuschließen. ParkplatzCheck ist zu jeder Zeit zur Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt und kann jede Buchung nach eventueller Prüfung im Einzelfall ablehnen.
§ 9 Informationen zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (EU)
Wir sind bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus Verbraucherverträgen außergerichtlich beizulegen.
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/
§ 10 Schlussbestimmungen
Der Vertrag unterliegt ausschließlich spanischen Recht. Für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten gilt der Sitz von ParkplatzCheck als Gerichtsstand vereinbart, wobei ParkplatzCheck auch berechtigt ist, den Partner an dessen Sitz zu verklagen. Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine angemessene Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.
Kurz und bündig - die wichtigsten Parkplatzdetails:
TREMA PARKEN – Freifläche – CGN
Ettore-Bugatti-Str. 29
51105 Köln
(Flugverspätungen werden berücksichtig!)
Ihr Buchungszeitraum:
Leistungen inklusive:
✔ Tage Parken für Fahrzeug
✔ Transfer zum Flughafen und zurück
✔ 24 Stunden vor Anreise kostenlos stornierbar
Buchungsdatum wählen
Bitte wählen Sie einen An- und Abreisetermin ausTRANSFER zum Flughafen
- Shuttle-Service inklusiv
- Kindersitz vorhanden
- Sperrgepäck erlaubt
Service
- WC
- Starthilfe
Sicherheit
- Beleuchteter Parkplatz
- Videoüberwacht
- eingezäunter Parkplatz
- abgeschlossener Parkplatz
- Fahrzeugschlüssel wird nicht benötigt
Stornobedingungen
24 Stunden vor Anreise - KOSTENFREI!Wir über uns
Parken Sie bequem und günstig bei uns und genießen Sie Ihre Reise.
Wir bieten Ihnen unsere Dienstleistungen 24 Stunden täglich an, auch an Feiertagen!
Am Tag Ihres Abflugs parken Sie Ihr Auto auf dem reservierten Parkplatz, wir verladen Ihr Gepäck und unser kostenloser Shuttle-Service bringt Sie zuverlässig zu ihrem Terminal.
Wenn Sie zurückkehren, holen wir Sie vom Flughafen ab und bringen Sie zu Ihrem Auto zurück.
Alle unsere Parkplätze befinden sich auf einem sauberen Grundstück. Dieses ist mit einem Zaun abgeschlossen.
WICHTIG: Zusätzlich müssen Sie zu dieser Parkgebühr eine Flughafengebühr in HÖHE von 10 Euro in BAR direkt im Shuttle bezahlen.
Der Flughafen nimmt pro Einfahrt vom Shuttle-BUS eine Gebühr ( circa 5 Euro pro Einfahrt ) und diese Gebühr wird dem Kunden berechnet.
Leider zu kurzfristig!
Ihr gewünschter Buchungsterminist diesem Anbieter leider zu kurzfristig!